Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner: Diese Pflichten gelten 2026 für deine Website

Portrait von Andreas Kilkeew, Geschäftsführer und Creative Director bei Dein Blickfänger
Andreas Kilkeew
October 9, 2026
•
7
min Lesezeit
Aquarell: Graues Entlein hängt an der Ladentür ein Schild mit Symbolen für Impressum, Datenschutz und Cookies auf

Du hast eine Website gebaut oder bauen lassen, und kurz vor dem Livegang fragt jemand: „Hast du schon Impressum, Datenschutz und Cookie-Banner?“ Viele Selbstständige und kleine Unternehmen kopieren dann irgendeinen Text und hoffen, dass es passt. Das ist verständlich, aber riskant. Dieser Beitrag gibt dir einen klaren Überblick, was auf deine Seite gehört, warum, und wie du es sauber umsetzt.

Kurzantwort: Jede geschäftsmäßige Website braucht ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG, eine Datenschutzerklärung mit den Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO und – sobald du nicht zwingend nötige Cookies oder ähnliche Technik einsetzt – eine Einwilligung nach § 25 TDDDG. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit hilft eine Anwaltskanzlei oder deine Kammer.

1. Das Impressum: Was seit 2024 gilt

Seit dem 14. Mai 2024 gilt für das Impressum nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG. Inhaltlich hat sich laut Fachkanzleien wenig geändert, aber Verweise auf „§ 5 TMG“ sind veraltet.

Typische Pflichtangaben je nach Rechtsform und Tätigkeit:

  • Vollständiger Name oder Firma mit Rechtsform und eine ladungsfähige Straßenadresse (ein Postfach reicht nicht)
  • Mindestens eine E-Mail-Adresse und ein zweiter direkter Kontaktweg, meist eine Telefonnummer
  • Bei Gesellschaften: Vertretungsberechtigte mit Namen und Funktion
  • Registergericht und Registernummer, falls eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde, bei Handwerk zum Beispiel die Handwerkskammer
  • Bei reglementierten Berufen die Berufsbezeichnung und die geltenden Berufsregeln

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link im Footer jeder Seite, der „Impressum“ heißt und nicht „Rechtliches“ oder „Info“.

2. Die Datenschutzerklärung: Du informierst, bevor du Daten erhebst

Sobald deine Seite personenbezogene Daten verarbeitet, musst du Besucher darüber informieren. Das passiert schon bei Server-Logfiles, erst recht bei Kontaktformular, Newsletter, Analyse-Tools, eingebetteten Karten oder Videos. Die Grundlage ist Art. 13 DSGVO. Dort steht, welche Informationen du zum Zeitpunkt der Datenerhebung mitteilen musst. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (also deine)
  • Zwecke der Verarbeitung und die Rechtsgrundlage
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, zum Beispiel Hosting-Anbieter oder E-Mail-Dienst
  • Eine geplante Übermittlung in Drittländer und die dafür geltenden Garantien
  • Speicherdauer oder die Kriterien dafür
  • Die Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Widerruf einer Einwilligung
  • Das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Der häufigste Fehler: Die Erklärung aus einem Generator passt nicht zu dem, was auf der Seite wirklich läuft. Wenn du ein Tool einbaust, muss es in der Erklärung stehen. Wenn du ein Tool entfernst, muss der Absatz raus.

3. Cookie-Banner: Wann du eine Einwilligung brauchst

Das Cookie-Thema ist in Deutschland in § 25 TDDDG geregelt. Der Kern: Informationen auf dem Gerät eines Besuchers zu speichern oder dort abzurufen, ist nur mit Einwilligung erlaubt. Diese Einwilligung muss auf klaren und umfassenden Informationen beruhen. Ausnahmen gelten, wenn der Zugriff „unbedingt erforderlich“ ist, damit du einen vom Besucher ausdrücklich gewünschten Dienst bereitstellen kannst.

Praktisch heißt das:

  • Ohne Banner möglich: Technisch zwingend notwendige Funktionen, zum Beispiel ein Warenkorb oder eine Sitzung nach dem Login.
  • Mit Einwilligung: Alles, was nicht zwingend nötig ist, etwa viele Analyse- und Marketing-Tools, Social-Media-Einbettungen oder Pixel.

Ein sauberer Ansatz für kleine Unternehmen: Weniger Tools einsetzen. Jedes Skript, das du nicht brauchst, ist eine Pflicht weniger. Wenn du etwa nur ein Kontaktformular und eine datensparsame Statistik nutzt, wird die Einwilligungsfrage deutlich einfacher. Ob eine bestimmte Analyse-Lösung ohne Banner auskommt, hängt von ihrer Technik ab. Lass das im Zweifel prüfen.

4. Die 30-Minuten-Prüfung

  1. Rufe deine Seite im Inkognito-Fenster auf, bevor du etwas anklickst. Welche Dienste laden schon?
  2. Liste alle externen Inhalte: Karten, Videos, Schriftarten, Chat-Widgets, Formulare, Buchungstools.
  3. Vergleiche die Liste mit deiner Datenschutzerklärung. Fehlt etwas?
  4. Prüfe das Impressum Zeile für Zeile gegen die Liste oben.
  5. Teste, ob dein Banner wirklich verhindert, dass Dienste vor der Einwilligung laden.
  6. Trage einen Termin ein: einmal im Jahr und bei jeder neuen Funktion wiederholen.

5. Was dich beim Aufbau entspannt

Plane diese Seiten von Anfang an mit ein, statt sie am Ende anzuhängen. Ein verständlicher Footer, eine klare Datenschutzseite und ein Banner, das zur Marke passt, wirken seriös und schaffen Vertrauen. Wie professionell eine Seite wirkt, hängt auch an solchen Details. Mehr dazu in unserem Beitrag Woran du eine professionelle Website erkennst.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja, sobald deine Website geschäftsmäßig ist, also nicht rein privat oder familiär. Die Kleinunternehmerregelung im Steuerrecht verändert das nicht.

Muss ich ein Cookie-Banner haben, auch wenn ich nur eine kleine Seite habe?

Nur dann, wenn du nicht zwingend erforderliche Technik einsetzt. Mit einer sehr schlanken Seite kann die Antwort Nein lauten. Das hängt von den eingebundenen Diensten ab.

Kann ich Texte aus einem Generator verwenden?

Als Ausgangspunkt ja, aber du musst sie an das anpassen, was auf deiner Seite tatsächlich passiert, und aktuell halten.

Quellen

Du willst, dass wir gemeinsam schauen, wie du das für dein Unternehmen nutzt? Lass uns aus deinem hässlichen Entlein einen Schwan machen, der ein echter und vor allem dein Blickfänger ist. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Teile diesen Beitrag
Portrait von Andreas Kilkeew, Geschäftsführer und Creative Director bei Dein Blickfänger
Andreas Kilkeew
Geschäftsführer, Creative Director
Lesen

Das könnte dich auch interessieren

Weitere Gedanken zu Branding, Webauftritt und Marketing!

Dein Auftritt ist noch kein Blickfang?

Lass uns gemeinsam deine Marke zum Leben erwecken und sichtbar machen.